Gemäß Art. 8 DSGVO kann die Einwilligung zu Services, die personenbezogene Daten verarbeiten und/oder Cookies setzen, erst ab einem Alter von 16 Jahren (in einigen EU-Ländern abweichend) oder zusammen mit einem Erziehungsberechtigten erteilt werden. Wenn sich deine Website nicht eindeutig und ausschließlich an Erwachsene richtet (z.B. Dating- oder Porno-Seiten), musst du als Websitebetreiber Kinder unter dem Mindestalter in einfacher Sprache darüber informieren, dass sie ohne deren Erziehungsberechtigten keine Einwilligung in nicht-essenzielle Services geben dürfen. Accept and close